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Wie funktioniert das mit A1, A2 und A?

Der A1 Schein kann bereits mit 15 ½ Jahren begonnen werden und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab dem 16. Geburtstag ab. Danach ist man berechtigt ein Motorrad mit 125ccm zu lenken. Zwei Jahre nach Führerscheinerhalt kann man mittels Fahrstunden oder einer praktischen Prüfung auf die Stufe A2 „upgraden“. Hier wird danach die Führerscheinklasse auf der Scheckkarte geändert. Wiederum 2 Jahre danach kann man auf die Stufe A „upgraden“. Somit kann man bereits mit 20 Jahren Motorräder ohne Leistungsbeschränkung lenken, wenn man alle Schritte absolviert hat.

Der A2 Schein kann mit 17 ½ Jahren begonnen werden und schließt mit einer praktischen Fahrprüfung ab dem 18. Geburtstag ab. Bis man 23 ½ ist steigt man in dieser Führerscheinklasse ein. Auch hier gibt es nach 2 Jahren im Führerscheinbesitz die Möglichkeit mittels Fahrstunden oder einer praktischen Prüfung auf die Stufe A „upzugraden“.

Der A Schein kann dann mit 23 ½ Jahren begonnen werden und schließt ebenfalls mit einer praktischen Fahrprüfung ab dem 24. Geburtstag ab. Ab diesem Alter steigt man direkt ohne eine Leistungsbeschränkung ein.

Sollte kein „Upgrade“ auf die nächsthöhere Stufe absolviert werden bleibt man im Besitz der aktuellen Führerscheinklasse, es wird nicht einfach nach Ablauf einer gewissen Zeit geändert.