Startseite > Praxisprüfung > Kann ich auch mit abgelaufenem Übungstaferl / L17 Bescheid zur Praxisprüfung antreten?

Kann ich auch mit abgelaufenem Übungstaferl / L17 Bescheid zur Praxisprüfung antreten?

Gesetzlich ist die Prüfung die erste „eigene“ Fahrt, deshalb müsste der Prüfer die Prüfung auch ohne gültigen Bescheid abnehmen. Um eventuelle Konflikte vermeiden ist es aber ratsam, die Prüfung noch vor Ablauf der Bewilligung abzulegen.