Lenker von Lkw über 3,5 t hzG, die ihren Führerschein für die Klassen C erwerben und im gewerblichen Güter- bzw. Personenverkehr oder im Werkverkehr eingesetzt werden, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen. Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Prüfung erbracht.